Naturheilpraxis Hecht
Bauhofstraße 11
90556 Cadolzburg
nh-hb@t-online.de
naturheilpraxis-hb.de
Tel.: 0170-9337088
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen orientiert sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH stellt allerdings keine rechtsverbindliche Gebührenordnung dar. Die derzeitigen Erstattungssätze des GebüH stammen aus den 1980er Jahren. Sie resultieren aus durch Umfrage ermittelten Durchschnittswerten bzw. aus Kalkulationen einer schulmedizinischen "Minutenmedizin". Sie sind mit dem tatsächlichen Zeitaufwand in einer Heilpraktikerpraxis nicht vergleichbar. Daraus ergibt sich, dass für zahlreiche Einzelpositionen andere Gebühren in Ansatz gebracht werden.
Das GebüH können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://www.heilpraktiker-berufs-bund.de/patienten/gebuehrenverzeichnis-heilpraktiker.html
Private Versicherungen oder private Zusatzversicherungen erstatten i. d. R. Ihre Behandlungskosten. Die Höhe der Leistungsübernahme kann je nach Versicherung und Vertrag variieren. Unabhängig einer Erstattung Ihres Kostenträgers ist die Rechnung in voller Höhe zu begleichen.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen i. d. R. keine Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen, selbst wenn sie nach der GebüH abgerechnet werden.
Sie können Ihre Behandlungskosten jedoch i. d. R. auch im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.